Wahl für 13,5 Millionen
Erstmals Erst- und Zweitstimme - Künftig mindestens 181 Abgeordnete.
Zur Landtagswahl in NRW dürfen noch bis zum 22. März Wahlvorschläge eingereicht werden. Bis dahin müssen Parteien und Einzelbewerber sich bewerben, so Landeswahlleiterin Helga Block. Parteien, die weder im Landtag noch im Bundestag vertreten sind, brauchen für ihre Landeslisten 1000 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus NRW. Für Kreiswahlvorschläge benötigen Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber 100 Unterschriften aus dem Wahlkreis.
Insgesamt sind rund 13,5 Millionen Bürger zur Landtagswahl am 9. Mai aufgerufen, darunter 930.000 Erstwähler. Wählen darf jeder Deutsche, der mindestens 18 Jahre alt ist und mindestens ab dem 23. April dieses Jahres in Nordrhein-Westfalen gemeldet ist. Erstmals kann bei der NRW-Landtagswahl wie auch bei der Bundestagswahl eine Erst- und eine Zweitstimme abgegeben werden. Mindestens 181 Abgeordnete werden direkt gewählt. (dpa)

